Hausordnung

des Kurhauses „OLYMP 2” in Kołobrzeg

Sehr geehrter Gast,
Im lnteresse eines angenehmen, gelungenen und sicheren Aufenthaltes bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:

§1

  1. Die Vermietung der Zimmer erfolgt tageweise. Die Zimmer können am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten, die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr zu verlassen.
  2. Hat der Gast die Dauer seines Aufenthaltes nicht vorher festgelegt, wird angenommen, dass er das Zimmer für einen Tag gebucht hat.
  3. Sollte eine Verlängerung des Aufenthaltes gewünscht sein, ist dies am Tag der ursprünglich festgelegten Abreise bis spätestens 9.00 Uhr an der Rezeption bekannt zu geben. Verlängerung des Aufenthaltes nur nach Verfügbarkeit möglich.
  4. Das Objekt ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. Bis 16.00 Uhr: 1 des Tagespreises, nach 16.00 Uhr den ganzen Preis für ein Zimmer.
  5. Das Objekt hat Recht den Gast aufzufordern, den Aufenthaltspreis im Voraus zu bezahlen.

§2

  1. Im Haus, auf allen Zimmern, Fluren und auf dem Außengelände, ist die Nachtruhe zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr des nächsten Tages einzuhalten.
  2. Wir erwarten einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nichtbeachtung der Nachtruhe kann zum sofortigen Hausverweis führen.

§3

  1. Das Empfangen von nicht eingecheckten Besuchern auf den Gästezimmern ist von 8.00–22.00 Uhr und mit Zustimmung des Rezeptionspersonals gestattet.
  2. Die Besucher, die nach 22.00 Uhr im Gästezimmer bleiben, sind verpflichtet den Preis für ein Zusatzbett nach der aktuellen Preisliste bezahlen.
  3. Eine Weitervermietung des Zimmers an Dritte seitens des Gastes ist nicht gestattet.

§4

  1. Wertsachen und Bargeld kann zwecks Verwahrung im Safe an der Rezeption abgegeben werden. Für die nicht im Tresor deponierte Wertsachen übernimmt das Objekt keine Haftung.
  2. Der Parkplatz und Tiefgarage im OLYMP SPA sind nicht bewacht. Das Haus haftet nicht für die Zerstörung oder den Diebstahl des Autos oder anderen zu dem Gast angehörigen Fahrzeuges.

§5

Auf Grund der Brandschutzbestimmungen ist die Benutzung von Wasserkochern, elektrische Bügeleisen und ähnlichen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Zimmers zählen, strikt verboten! Der Verbot betrifft keine Ladegeräte oder Radio-, TV-u. Computernetzgeräte.

§6

  1. Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Haus. Nichtbeachtung des Verbotes erfolgt mit einer Geldstrafe. in Höhe 1000 zł.
  2. Haustiere sind nicht erlaubt.

§7

  1. Beim Verlassen das Haus Zimmerschlüssel an der Rezeption zurückgegeben werden.
  2. Beim Verlassen des Zimmers hat der Gast jedes Mal zu überprüfen, ob die Tür und Fenster richtig verschlossen sind. Der Zimmerschlüssel ist jedes Mal an der Rezeption abzugeben. Der Schlüssel wird nach dem Vorzeigen der Aufenthaltskarte zurückgegeben.
  3. Im Falle von Zimmerschlüsselverlust durch den Gast, ist der verpflichtet die Kosten für den Schlosswechsel aufzubringen.
  4. Der Gast haftet finanziell für durch ihn oder seine Gäste verursachte Schaden oder Zerstörungen des Hausgutes. Der Gast haftet auch vollumfänglich für immaterielle Schäden, die durch Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen.

§8

Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die durch genannte den abfahrenden Gast im Zimmer zurückgelassen wurden, werden per Nachname an die durch den Gast genannte Anschrift abgeschickt. Erhält das Haus diese Weisung nicht, werden diese Gegenstände 3 Monate lang aufbewahrt. Die Organisation des Versands obliegt dem Gast.

§9

  1. Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist das Objekt OLYMP II jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen und Leistungen bleibt bestehen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte Leistungen ist ausgeschlossen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in Bar zu leisten.
  2. Das Objekt ist berechtigt, die Unterbringung eines Gastes abzusagen, falls der Gast während vorigen Aufenthaltes gegen die Hausordnung grob verstossen hat, die Gästegruppe dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehens des Objekt geschadet hat oder andere Gäste, Bewohner, Passanten oder Nachbarn belästigt, wiederholt stört oder gefährdet hat.

§10

Das Hauspersonal sorgt dafür, dass unsere Leistungen Ihre Erwartungen erfüllen. Alle Einwände gegen die Leistungsqualität, melden Sie bitte unverzüglich an der Rezeption.